Umwandlung zur Gemeinschaftsschule

Zu den häufig gestellten Fragen

Liebe Eltern,
in letzter Zeit kam der Wunsch auf, darüber nachzudenken, ob das „K“ in unserer KGS noch zeitgemäß ist und den Bedürfnissen unserer Kinder, Lehrer:innen und Eltern entspricht. Dabei geht es nicht darum, unsere Werte aufzugeben: Christliche Traditionen und Werte wie Nächstenliebe, Mitgefühl, Solidarität und Respekt sollen weiterhin lebendig bleiben. Gleichzeitig möchten wir ein Umfeld schaffen, in dem sich alle Kinder unabhängig von Konfession, Herkunft oder Lebensentwurf willkommen fühlen.
Um Euch umfassend zu informieren, haben wir alle Details, Hintergründe und Antworten auf häufige Fragen in einem Schreiben für die Eltern zusammengestellt.

Auf unserer Website werden wir Sie regelmäßig über den aktuellen Stand informieren, insbesondere, falls wir einen Antrag auf Umwandlung stellen. So könnt Ihr jederzeit nachlesen, welche Schritte als Nächstes anstehen und wie Ihr euch beteiligen könnt. Wir laden Euch herzlich ein, das Thema mit Euren Kindern zu besprechen, Fragen zu sammeln und sich über die Website über alle Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.

  • KGS: legt besonderen Wert auf das katholische Bekenntnis, katholische Bewerber*innen werden bevorzugt, die Schulleitung muss katholisch sein.
  • GGS: Schulleitung und Lehrkräfte werden nach Qualifikation ausgewählt, Konfession spielt keine Rolle mehr. Christliche Werte bleiben erhalten, gleichzeitig werden Offenheit, Toleranz und Chancengleichheit für alle Kinder betont.

Bisher spielt die Konfession bei Personalentscheidungen eine Rolle: Bei gleicher Qualifikation wird meist der katholische Bewerber bevorzugt. Die Schulleitung muss zwingend katholisch sein.

Künftig würden lediglich Qualifikation bei Personalentscheidungen und Wohnortnähe bei Einschulung entscheidend sein.

Unsere Schule braucht dringend eine langfristige, verlässliche Schulleitung. Die aktuelle Konfessionsbindung erschwert dies erheblich. Frau Harms, unsere Konrektorin, könnte die Schulleitung nicht übernehmen, da sie evangelisch ist – obwohl sie die notwendige Qualifikation und Erfahrung mitbringt.

Viele Schulen in Köln stehen derzeit ohne Schulleitung da. Unsere Schule selbst hat vor der Einstellung von Frau Harms über mehrere Jahre nach einer geeigneten Konrektorin gesucht, um Kontinuität und Qualität sicherzustellen.

  • 91 Kinder katholisch
  • 21 Kinder evangelisch
  • 79 Kinder ohne Bekenntnis

Die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler ist nicht katholisch. Auch im Kollegium ist mehr als die Hälfte nicht katholisch.

  • Im Schulalltag der Kinder wirkt sich die Umwandlung praktisch nicht aus.
  • Die Schule bleibt ein Ort, an dem christliche Traditionen und Werte (Nächstenliebe, Mitgefühl, Solidarität, Respekt) lebendig bleiben. Gleichzeitig werden humanistische Werte wie Toleranz, Offenheit und Chancengleichheit gefördert.
  • Schulgottesdienste werden weiterhin angeboten.
  • Religion bleibt ein Bestandteil des Lehrplans; zusätzlich zum katholischen Religionsunterricht kann es evangelischen Unterricht geben.
  • Das Kollegium kann stabil bleiben.
  • Schulleitung wird unabhängig von Konfession gewählt; Frau Harms hätte so die Möglichkeit, die Leitung in 2–3 Jahren zu übernehmen.
  • Träger der OGS bleibt Kolping, der auch an Gemeinschaftsgrundschulen tätig ist.
  • Die Stadt Köln ist und bleibt Träger der Schule.
  • Es fallen keine Mittel weg, da das Erzbistum Köln bisher keine Träger- oder Aufsichtsfunktion hatte und die Schule auch nicht finanziert hat.
  • Die Schulleitung wird aus Steuermitteln bezahlt.
  • Gemeinschaftsgrundschulen (GGS) sind die gängige Schulart in Deutschland; Bekenntnisschulen (KGS) gibt es nur noch in NRW und Niedersachsen.
  • Bisher: katholische Bewerber*innen werden bevorzugt, die Schulleitung muss katholisch sein.
  • Nach Umwandlung: Entscheidungen nach Qualifikation und Passung, Konfession spielt keine Rolle.
  • Frau Harms (evangelisch) könnte die Schulleitung übernehmen.
  • Unterricht, Kollegium und Schüler*innen bleiben.
  • Katholische Kinder erhalten weiterhin Religionsunterricht.
  • Feste wie St. Martin, Advent und Gottesdienste bleiben erhalten.
  • Neue Lehrkräfte können unabhängig von Konfession nach Qualifikation ausgewählt werden.

Ja, der Martinszug wird wie bisher von der Schulleitung in Absprache mit der Schulpflegschaft organisiert.

Ja, Schulgottesdienste können weiterhin stattfinden. Kooperation mit der evangelischen Gemeinde ist möglich.

Nichts Wesentliches. Sie erhalten weiterhin katholischen Religionsunterricht, feiern Feste und nehmen an Gottesdiensten teil.

In einer GGS werden Kinder unabhängig von Religion oder weltanschaulicher Überzeugung gemeinsam unterrichtet. Christliche Werte bleiben lebendig, religiöse Inhalte werden nicht verbindlich gemacht.

Die Schule bleibt ein Ort, an dem christliche Traditionen und Werte weiter gelebt werden. Gleichzeitig werden humanistische Werte wie Toleranz, Offenheit und Chancengleichheit gefördert, damit sich alle Kinder und Familien willkommen fühlen – unabhängig von Konfession, Herkunft, sexueller Orientierung oder Lebensentwurf.

Nein. Träger (Kolping) und Angebote bleiben unverändert.

  • Entscheidung liegt ausschließlich bei den Eltern.
  • Pro Schulkind (Stichtag 10. Januar) gibt es eine Stimme.
  • Für die Umwandlung sind mehr als 50 % Ja-Stimmen erforderlich.
  • Nicht abgegebene Stimmen zählen als Nein.
  • Die Elterninitiative begleitet den Prozess, informiert frühzeitig und bindet alle Eltern ein.
  • Bei Interesse an Mitarbeit, Fragen oder Anregungen melden Sie sich gerne.
  • Nach den Herbstferien findet ein Eltern-Informationsabend statt, bei dem alle Fragen beantwortet und die nächsten Schritte erläutert werden; vorher holen wir ein informelles Abstimmungsergebnis ein.
  • Der Wahltermin wird von der Stadt Köln festgelegt.
  • Elterninitiative & Antrag: Antrag bei der Stadt auf Umwandlung; Unterschriften von mindestens 1/10 der Eltern notwendig (Stichtag 10. Januar).
  • Elternwahl: Jede*r wahlberechtigte Elternteil gibt pro Kind eine Stimme ab.
  • Ergebnis: Umwandlung tritt in Kraft, wenn mehr als die Hälfte der Stimmen für die GGS ist.
  • Hinweis: Nicht abgegebene Stimmen zählen als Nein.